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Studienabschluss

Masterarbeit und Prüfung

  1. Finde eine:n Betreuer:in!
    Zur Auswahl stehen: die habilitierten Georg Vogeler und Chiara Zuanni (bald), oder alle mit einem Doktorat, die noch mindestens 6 Monate angestellt sind, die auf Antrag vom Studiendekan beauftragt werden können:
    Das sind zurzeit am ZIM Bernhard Bauer, Roman Bleier, Tamas Kovacs, Sarah Lang, Daniel Luger, Anguelos Nicolaou und Martina Scholger. 
  2. Mache ein Thema mit der:m Betreuer:in aus (das PV ist dafür vorgesehen)
  3. Wie du dein Masterarbeitsthema bekanntgeben kannst, erfährst du auf dieser Seite: https://gewi.uni-graz.at/de/studieren/masterstudium/masterarbeit/ 
    Es wird geraten, sich spätestens nach Abschluss des Privatissimums für ein Thema zu entscheiden und das Thema offiziell anzumelden. Das Thema sollte von der:m Prüfer:in so gestaltet sein, dass in sechs Monaten bearbeitet werden kann.
  4. Umfang der Masterarbeit:
    Die Abfassung der Arbeit umfasst laut Studienplan 20 ECTS (= 500 Stunden). Die Masterarbeit stellt eine wissenschaftliche Arbeit im Umfang von ungefähr 144.000 bis 216.000 Zeichen (mit Leerzeichen, ohne Literaturverzeichnis und Fußnoten) dar, die durch digitale Ausarbeitungen (Daten, Code in einem öffentlich zugänglichen Repository abgelegt) ergänzt werden kann. Im Falle umfangreicher digitaler Erarbeitungen, die ebenfalls als wissenschaftliche Leistungen zählen, kann eine kürzere Seitenzahl mit dem/der Betreuer/in ausgemacht werden (Minimum: 60 Seiten Text). Das Thema ist aus dem Bereich eines der Prüfungsfächer (= Module B-E des Studienplans) zu entnehmen.
    Die Abfassung der Masterarbeit ist prinzipiell zeitlich unbeschränkt, aber da Inskriptionspflicht besteht, fällt der ÖH-Beitrag an und ggf. Studiengebühren, sobald die Regelstudienzeit überschritten wird. Außerdem ist zu bedenken, dass die Betreuungsperson die Uni wechseln könnte oder dergleichen und die Masterarbeit nicht mehr betreuen kann.
  5. Zitierweise:
    Du kannst deine gelernte/gewohnte Zitierweise aus dem Bachelor verwenden, musst sie aber mit deinem/deiner Betreuer:in besprechen.
    Die grundsätzlichen Regeln sind: einheitlich und mit Betreuer:in besprechen.
  6. Regelmäßig mit Betreuer:in kommunizieren (z.B. einmal im Monat)
  7. Abgabe:
    Du musst deine Masterarbeit nicht mehr drucken lassen. Mehr Informationen findest du wieder hier:  https://gewi.uni-graz.at/de/studieren/masterstudium/masterarbeit/ 
    Zwischen der Abgabe der Arbeit und dem Prüfungstermin muss mindestens eine Frist von 4 Wochen eingeplant werden, wobei das Gutachten mindestens 2 Wochen vor der Prüfung vorliegen muss. Zum Anmelden der Masterarbeit ist es nicht nötig, bereits alle Prüfungen und Lehrveranstaltungen absolviert zu haben. Zur Prüfung müssen alle Noten, einschließlich der Masterarbeit, vorliegen.
  8. Prüfung:
    https://gewi.uni-graz.at/de/studieren/masterstudium/abschlusspruefung/ 
    Zu deinen 2 Prüfern kommt noch der/die Vorsitzende dazu.
    Von diesen 3 Personen müssen mindestens 2 habilitiert sein.
    Ist dein:e Betreuer:in nicht habilitiert, muss dein:e Zweitprüfer:in und der/die Vorsitzende habilitiert sein. Sind dein:e Betreuer:in und dein:e Zweitprüfer:in habilitiert, muss dein:e Vorsitzende:r nicht habilitiert sein.
    Die Prüfung hat 3 Bereiche:
    1. Präsentation der Masterarbeit, insgesamt 20 Minuten (10-15 Minuten präsentieren, dann werden noch Fragen von beiden Fachprüfer:innen zu deiner Masterarbeit gestellt) 
    2. Teilprüfung 1 aus dem Modul der Masterprüfung, 20 Minuten
    3. Teilprüfung 2 aus einem anderen Modul (B-F im Studienplan 2021; B-E im Studienplan 2017), 20 Minuten

 

Institutsleitung

Univ.-Prof. Dr.phil. M.A.

Georg Vogeler

Elisabethstraße 59/III, 8010 Graz



Institut

Elisabethstraße 59/III, 8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 5790


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